Unsere Haus- und Badeordnung
Sehr geehrte Badegäste,
wir freuen uns, dass Sie sich an Ihrem Sauna- und Badetag für das H2O entschieden haben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass gewisse Regeln in unserem Sauna- und Badeparadies beachtet werden müssen und für alle Gäste gelten. Wir wünschen Ihnen einen erlebnisreichen und erholsamen Aufenthalt.
Die aktuelle Haus- und Badeordnung finden Sie hier.
Hier finden Sie unsere aktuelle Haus- und Badeordnung
Allgemein
Die Haus- und Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Erwerb der Zutrittsberechtigung erkennt jeder Badegast die Haus- und Badeordnung sowie alle sonstigen Regelungen für einen sicheren und geordneten Betrieb an.
Jeder Badegast hat sich so zu verhalten, dass kein anderer Besucher belästigt, gefährdet oder geschädigt wird.
Die Einrichtungen des H2O sind pfleglich zu behandeln.
Bei missbräuchlicher Nutzung, Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Verursacher für den schuldhaft verursachten Schaden.
Zerbrechliche Gegenstände, z. B. Glas, Keramik und Porzellan, dürfen nicht ins H2O mitgebracht werden.
Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.
Bade- und Saunaeinrichtungen dürfen nur nach gründlicher Körperreinigung benutzt werden.
Die Verwendung von Seife ist außerhalb der Duschräume nicht gestattet. Barfußgänge, Duschräume und der Badebereich dürfen nicht mit Schuhen betreten werden. Liege und Sitzgelegenheiten dürfen nur mit einer Unterlage (Handtuch) benutzt werden.
Zur Erhaltung der Wasserqualität ist übliche Badebekleidung zu tragen. Das Tragen von Unterwäsche unter der Badekleidung sowie das Tragen von mehreren Kleidungsstücken übereinander ist nicht gestattet.
In der gesamten Einrichtung sind die Begleitpersonen von Kindern und Babys zur Aufsicht verpflichtet.
In der Gastronomie dürfen mitgebrachte Speisen und Getränke nicht verzehrt werden.
In den Beckenbereichen dürfen aus hygienischen Gründen keine Speisen und Getränke verzehrt werden.
Für die Raucher haben wir besonders gekennzeichnete Raucherzonen vorgesehen. Außerhalb dieser Bereiche ist das Rauchen nicht gestattet. Dafür bereitgestellte Aschenbecher sind zu benutzen. Die Liegewiesen sind von Zigarettenresten freizuhalten.
Den Badegästen ist es nicht gestattet Musikinstrumente, Bildwiedergabegeräte, Mobiltelefone oder Fotokameras mitzubringen und diese zu benutzen. Bild-, Ton- und Videoaufzeichnungen sind nur nach Genehmigung durch den Betreiber gestattet.
Fundsachen sollten beim Empfang oder bei den Schwimmmeistern abgegeben werden. Es gelten die Bestimmungen des BGB über den Fund (§§ 965 ff.).
Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben. Im Außenbereich kann die Öffnungszeit witterungsbedingt verkürzt werden. Ansprüche gegen den Betreiber können daraus nicht abgeleitet werden.
Aus betriebstechnischen Gründen kann es vorkommen, dass Bereiche des H2O z. B. durch Schul- oder Vereinsschwimmen, Kursangebote oder Veranstaltungen sowie Erneuerungs- und/oder Reparaturarbeiten nicht oder nur eingeschränkt benutzt werden können, ohne dass daraus ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Eintrittsgeldes besteht.
Jeder Gast erhält beim Betreten des H2O ein Armband mit Chip-Key. Das Armband verbleibt immer im Eigentum der H2O GmbH. Damit kann der Umkleideschrank verschlossen und sämtlicher Verzehr bargeldlos vorgenommen werden. Der Gesamtbetrag ist beim Verlassen des H2O zu entrichten.
Jeder Gast muss im Besitz eines gültigen Chip-Keys sein. Bei schuldhaftem Verlust des Chip-Keys ist ein pauschaler Betrag von 30,00 Euro zu entrichten. Bei Verlust des ChipKeys wird ein Pauschalbetrag in Rechnung gestellt, der nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge den zu erwartenden Schaden nicht übersteigt. Dem Gast wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist. Wir empfehlen, den Chip-Key während der Verweildauer bei sich zu behalten, damit keine andere Person ihn missbräuchlich nutzen kann.
Das H2O stellt im Eingangsbereich kostenlose Schließfächer für Geldbörsen und „kleine“ Wertgegenstände zur Verfügung. Das Wegschließen erfolgt direkt durch den Gast mit dem ausgegebenen Chip-Key. Die H2O-Mitarbeiter können somit den Inhalt nicht prüfen.
Durch die Bereitstellung eines Garderobenschrankes und/oder Wertfaches werden keine Verwahrungspflichten begründet. In der Verantwortung des Gastes liegt es, bei der Benutzung von Garderobenschränken und Wertfächern diese zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und Datenträger sorgfältig aufzubewahren. Auch ansonsten übernimmt das H2O keine Beaufsichtigung oder Verwahrung von Sachen der Gäste. Jeder Gast ist verpflichtet, seine mitgebrachten Sachen zu beaufsichtigen und ist dafür selbst verantwortlich.
Die Verweildauer, einschließlich Aus- und Ankleidezeit, richtet sich nach dem vom Besucher selbst gewählten Tarif.
Bei Überschreitung der Verweildauer besteht entsprechend des Aushanges Nachzahlungspflicht. Die Verweildauer beginnt mit der Aktivierung des Chip-Keys an der Kasse und endet mit der Deaktivierung des Chip-Keys an der Kasse.
Mit Inanspruchnahme der Leistung ist der ausgehändigte Schlüssel nicht mehr übertragbar. Zu dem Zeitpunkt, an dem eine Person mit dem Schlüssel das Drehkreuz und den Eingangsbereich der Sauna passiert, wird spätestens die Leistung des Sauna- und Wellnessbereichs in Anspruch genommen, so dass eine Übertragung – also ein Tausch – auf andere Personen nicht mehr zulässig ist. Der Vertrag wird spätestens dann mit der Person geschlossen, die den Bereich durchschreitet.
Bei Sonderveranstaltungen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden.
Die Saunaregeln sind Bestandteil der Haus- und Badeordnung und hängen im Saunabereich aus.
Zur Sicherheit der Badegäste werden Teilbereiche der H2O-Anlage videoüberwacht. Die videoüberwachten Bereiche erkennen Sie anhand der Ausschilderung vor Ort. Die Aufzeichnung erfolgt ausschließlich zur Wahrung der Sicherheitsinteressen.
Wasserattraktionen / Sprunganlagen
Die von uns angebotenen Wasserattraktionen verlangen Umsicht und Rücksichtnahme auf die anderen Badegäste.
Rutschen dürfen nur entsprechend der ausgehängten Beschilderung benutzt werden.
Der Sicherheitsabstand muss eingehalten werden. Der Landebereich muss sofort verlassen werden.
Die Benutzung der Sprunganlagen ist nur nach der Freigabe durch das Aufsichtspersonal gestattet. Das Springen geschieht auf eigene Gefahr. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass der Sprungbereich frei ist und jeweils nur eine Person das Sprungbrett betritt.
Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in das Becken ist untersagt.
Hausrecht / Hausverbot
Die Mitarbeiter des H2O haben das Recht, sich bei Verstößen gegen diese Haus- und Badeordnung Gewissheit über die Personalien des betreffenden Besuchers zu verschaffen, z.B. durch Einsichtnahme in den Personalausweis. Es können Personen vorübergehend oder dauernd von der Nutzung des Erlebnisbades ausgeschlossen werden. Das Personal übt in diesen Fällen das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Personals ist uneingeschränkt Folge zu Leisten. Das Eintrittsgeld wird in solchen Fällen nicht zurückerstattet.
Das Bäderpersonal kann Personen den Zutritt oder die Benutzung des Bades und der Sauna verwehren, wenn diese erkennbar unter dem Einfluss berauschender Mittel stehen oder die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit oder offenen Wunden leiden. Der Zutritt ist nicht gestattet für Personen, die das Bad zu gewerblichen oder sonstigen nicht badeüblichen Zwecken nutzen wollen.
Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ist die Benutzung des gesamten H2O nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson erlaubt.
Jeder Badegast muss im Besitz eines gültigen Eintrittsausweises für die entsprechende Leistung sein. Die jeweils gültige Entgeltordnung ist Bestandteil dieser Haus- und Badeordnung. Gelöste Eintritte werden nicht zurückerstattet.
Kindern unter 10 Jahren ist die Benutzung des Bades nur zusammen mit einer volljährigen verantwortlichen Begleitperson gestattet. In diesem Fall gilt: bei mehr als zwei Kindern pro Erwachsenen ist für jedes weitere Kind ein Schwimmnachweis vorzulegen. Kinder zwischen 10 und 14 Jahren dürfen nur dann ohne verantwortliche Begleitperson ins H2O, wenn sie mindestens das Deutsche Jugendschwimmabzeichen Bronze nachweisen.
Kindern bis 14 Jahre ist der Eintritt in die Sauna nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten gestattet. Im gesamten Saunabereich wird im Interesse aller um Ruhe gebeten.
Haftung
Das H2O wird die komplette Anlage in einem verkehrssicheren Zustand halten.
Das H2O haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften für alle darauf zurückzuführenden Schäden unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet das H2O im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Wenn das H2O durch leichte Fahrlässigkeit mit der Leistung in Verzug geraten ist, wenn die Leistung aus Gründen, die das H2O zu vertreten hat, unmöglich geworden ist oder wenn sie eine wesentliche Pflicht schuldhaft verletzt hat, haftet das H2O für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluss vernünftiger Weise zu rechnen war. Das H2O haftet nach den vorstehenden Haftungsregelungen für ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Die Haftung des H2O für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. Die H2O GmbH nimmt an keinem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teil.
(Klein-)Kinderbetreuung ist in erster Linie Elternsache
Unsere ausgebildeten Fachkräfte beaufsichtigen den Badebetrieb mit größtmöglicher Sorgfalt. Das entbindet Sie als Eltern aber nicht von Ihrer Aufsichtspflicht gegenüber Ihren Kindern. Insbesondere für Kleinkinder und Nichtschwimmer bestehen Gefahren, die nicht zu unterschätzen sind – sie sollten niemals sich selbst überlassen sein. Bitte lassen Sie Ihre Kinder daher nie unbeaufsichtigt ins Wasser!
Nichtschwimmer sollten zudem sog. Schwimmhilfen tragen, damit ein größtmöglicher Schutz gewährleistet ist. Allerdings bleibt ein gewisses Restrisiko, das sich nie gänzlich ausschließen lässt! Bei Fragen sprechen Sie bitte unsere Mitarbeiter an, die Ihnen gerne behilflich sind.
Kindern unter 10 Jahren ist die Benutzung des Bades nur zusammen mit einer volljährigen verantwortlichen Begleitperson gestattet. In diesem Fall gilt: bei mehr als zwei Kindern pro Erwachsenen ist für jedes weitere Kind ein Schwimmnachweis vorzulegen.
Kinder zwischen 10 und 14 Jahren dürfen nur dann ohne verantwortliche Begleitperson ins H2O, wenn sie mindestens das Deutsche Jugendschwimmabzeichen Bronze nachweisen.
Unsere Haus- und Badeordnung finden Sie auch hier als Download.